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FACHBÜRO FÜR ARBEITSSICHERHEIT & UVV PRÜFUNGEN

Sie suchen eine persönliche Sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen? 

Wir sind Ihr fairer Partner für Arbeitssicherheit. 

Arbeitsschutz ist Vertrauenssache um Ihren Betrieb hinsichtlich Ihrer Maßnahmen in den Bereichen Arbeitsc­hutz, Arbeits­medizin, Brand­schutz, Elektro­sicherheit oder in der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen!

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit liegt beim Arbeitgeber und den Arbeitgeberinnen.

Die Arbeitssicherheit ist neben der Arbeitsmedizin eine der tragenden Säulen des Arbeitsschutzes.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat das Unternehmen die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung.

Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, stellt der Gesetzgeber dem Unternehmer*innen zur Sicherheitstechnischen Betreuung des Unternehmens für die Organisation und für den Aufbau eines effizienten und rechtssicheren Arbeitsplatzmanagements (AMS) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite.

Jedes Unternehmen ab einem Beschäftigten ist durch den Gesetzgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Sicherheitstechnischen Betreuung zu bestellen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des modernen Arbeitsschutzes zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie im Brandschutz und im Gesundheitsschutz unterstützt.

Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen.

Durch die Umsetzung eines modernen Arbeitsschutzmanagements (AMS) wird die Arbeitsqualität gesteigert, die Zufriedenheit der Beschäftigten steigt und die Ausfallkosten durch Berufskrankheiten sinken.

Damit leistet der Arbeitsschutz einen erheblichen Beitrag zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

Für eine erfolgreiche Integration eines Arbeitsschutzmanagements beraten wir kleine und mittelständische Unternehmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Gerne stellen wir Ihnen für Ihr Unternehmen maßgeschneidert die gesetzlich geforderten Bausteine zu einem Paket ganz nach Ihren Wünschen zusammen.

Investieren Sie in sichere und gesunde Arbeitsplätze zum Schutz Ihrer Mitarbeiter

Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft!

Wir, das Sachverständigenbüro Herzog, beraten Sie rund um das Thema Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz und Brandschutz. 

Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz gemäß ASIG+DGUV Vorschrift 2

Unsere Dienstleistungen:

Erfassung und Dokumentation gemäß ArbSchG §§ 5/6 und Dokumentation der Gefährdungen in Ihrem Unternehmen:  

  • Erstellen von Brandschutzordnungen, Notfallplänen, Brandschutzaushängen
  • Ermittlung des Ausstattungsolls von Feuerlöschern in Firmenräumlichkeiten
  • Prüfung Ihrer Feuerlöscher/Brandschutztüren und Brandschutzanlagen
  • Betriebsbegehungen
  • Brandschutzbegehungen
  • Aufbau/Organisation/Umsetzung eines rechtssichereren Arbeitsplatzmanagements (AMS)
  • Erstellen von speziellen betriebsbezogenen Unterweisungsunterlagen
  • Beschilderung der Verkehrswege Ihres Unternehmens gemäß den gesetzlichen Vorgaben
  • Erstellen von Explosionsschutzdokumenten
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen/Arbeitsanweisungen
  • Beratung bei präventiven Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
  • Erstellen von Arbeitsmittelverzeichnissen
  • Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
  • Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Beratung zu Angebots und Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Beschäftigten
  • Ermittlung und Beratung zur Psychischen Belastung Ihrer Mitarbeiter
  • Beratung zur Persönlichen Schutzausstattung (PSA) oder technischen Arbeitsmitteln
  • Messungen am Arbeitsplatz, Lärm, Klima und Beleuchtung

Weitere Dienstleistungen:

UVV Prüfungen von Arbeitsmitteln/Betriebsmitteln:

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt.

Die DGUV Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln.

Die wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV sind für jedes Unternehmen sowie jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verbindliche Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

Die Arbeitgeber*innen haben dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, in regelmäßigen Abständen durch einen Sachkundigen geprüft werden.  

  • Für die gesetzlich vorgeschriebenen UVV Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel im Unternehmen bieten wir Ihnen ein breit gefächertes Angebot zur Auswahl an.

  • Wir prüfen mit modernen kalibrierten Prüfgeräten.

 

Im Raum Niederbayern/Oberpfalz/Oberbayern sind wir Ihr professioneller und kompetenter Ansprechpartner.

Alles aus einer Hand für Ihr Unternehmen!