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UVV - PRÜFUNGEN

DGUV (ehemals UVV (Unfallverhütungsvorschrift)

UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften.

Mittlerweile sind diese Vorschriften in die DGUV,en (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) überführt worden.

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt. 

Die DGUV Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln.

Die Unfallverhütungsvorschriften stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten eine verbindliche Pflicht bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. 

Der Unternehmer/Betreiber hat eigenständig dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Was passiert bei einer UVV-Prüfung?

Arbeitsmittel im Unternehmen, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende Einflüsse eine Gefährdung von Arbeitnehmer/innen hervorrufen können, sind jährlich wiederkehrend zu überprüfen.

Seit dem 01.06.2015 ist die neue, geänderte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft – hier steht der Unternehmer noch mehr in der Verantwortung, denn Sie sind dazu verpflichtet Ihre Arbeitsmittel einer regelmäßigen Kontrolle und einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.

Arbeitsmittel sind im Sinne der neuen Betriebssicherheitsverordnung alle Produkte zum Beispiel: Werkzeuge / Geräte / Maschinen und Anlagen, die vom Arbeitgeber zur bestimmungsgemäßen Verwendung während der Arbeit zur Verfügung gestellt und von den Beschäftigten genutzt werden.

Maschinen, Anlagen und Geräte sind für den Unternehmer ein wichtiges Element der Produktivität bei der Abwicklung einzelner Arbeitsschritte. Ein auf die jeweilige Situation abgestimmter Einsatz von Maschinen in Verbindung mit optimierter Arbeitsvorbereitung und präzisen Abläufen sind die Grundvoraussetzung für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Die UVV Prüfung trägt dazu bei, dass vorhandene Mängel und Verschleiß frühzeitig erkannt werden - dies wirkt sich wiederum positiv auf die Lebensdauer und die Einsatzfähigkeit Ihrer Arbeitsmittel aus.

Alle Anlagen, Maschinen und Geräte, die in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden, sind daher regelmäßig zu prüfen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der zahlreichen Vorschriften und Verordnungen, und übernehmen für Sie die erforderlichen Prüfungen.

Die Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln werden als Schutzziele beschrieben. Dadurch wird eine hohe Flexibilität für den Arbeitgeber erreicht.

Prüfungen wurden als wichtiges Element des Arbeitsschutzes deutlich aufgewertet. Die konkreten Prüfvorschriften finden sich im neuen Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeitsmittel.

Die Betriebssicherheitsverordnung
  • trägt besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung z.B (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen, Manipulationen und der Einhaltung von Prüffristen an den Arbeitsmitteln).
  • enthält besondere Vorgaben zur altersgerechten Gestaltung bei der Herstellung von Arbeitsmitteln.
  • berücksichtigt ergonomische und psychische Belastungen bei der täglichen Verwendung von Arbeitsmitteln.
  • eine klare Trennung zwischen den Pflichten der Hersteller und denen der Arbeitgeber wird besonders betont. 

Durch unser qualifiziertes Sachverständigenbüro führen wir jährliche Sicherheitstechnische UVV-Prüfungen an allen prüfpflichtigen Arbeitsmitteln in Ihrem Unternehmen vor Ort durch. Die Grundlage hierfür ergibt sich aus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV (früher: BGV A2).

Unsere Dienstleistungen:

Termingerechte Planung, schriftliche Dokumentation der Prüfungen und Durchführung der jährlich wiederkehrenden UVV – Prüfungen an Ihren Arbeitsmitteln vor Ort in Ihrem Unternehmen.

Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft - wir übernehmen die jährlichen UVV Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel zu einem von Ihnen festgelegten Zeitpunkt.

Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein Angebot.

Unser Dienstleistungsangebot für die UVV - Prüfung Ihrer Arbeitsmittel vor Ort:
  • Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen / Transportern und Zubehör zur Ladungssicherung wie: Verzurrpunkte / Verzurrnetze / Verzurrgurte / Verzurrketten gemäß: DGUV Regel 100 - 500
  • Sicherheitsprüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen gemäß: DGUV Vorschrift Nr: 70 / BGV D 29
  • Prüfung von Kfz - Hebebühnen aller Art gemäß: DGUV Vorschrift Nr: 308 - 002
  • Prüfung von Arbeitsmitteln in Baubetrieben wie: Erdbaumaschinen (Bagger/Raupen/Grader/Walzen) u.a. Arbeitsmitteln z. B. Rüttelplatten / Mischer gemäß: DGUV Vorschrift 100- 500
  • Prüfung von Hubbühnen / Hubarbeitsbühnen aller Art  gemäß: GUV-G 945 - 1
  • Prüfung von Schrägaufzügen aller Art gemäß: DGUV Vorschrift 100 - 500
  • Prüfung von Flaschenzügen mech.-/elektrisch/ Hebezeugen / Seilzügen  gemäß: DGUV Vorschrift: 100 - 500
  • Prüfung von Schwerlastregalen / Mehrgeschossregalen / Palettenregalen / Kragarmregalen / Regalanlagen gemäß: DIN EN 15635
  • Prüfung von Veranstaltungstechnik gemäß: DGUV Vorschrift Nr: 17
  • Prüfung von Diesel / Elektro / Treibgas Gabelstaplern / Gabelhubwagen aller Art  gemäß: FEM 4004 / DGUV Nr: 68)
  • Abgas - Prüfung von Diesel / Treibgas Gabelstaplern aller Art  gemäß: DGUV Vorschrift 79
  • Prüfung von Kraftbetriebenen Fenstern / Rolltoren / Schnelllauftoren / Geschäfts - Eingangstüren / Kfz - Fahrzeugtüren aller Art mit modernster Meßtechnik,  gemäß ASR A 1.7 und DIN EN 12 453
  • Prüfung von Brandschutztüren / Brandschutztoren gemäß DIN 4102/5 / MBO / LBO § 17 
  • Prüfung von Seilwinden gemäß: DGUV Vorschrift Nr: 54 / 55
  • Prüfung von LKW Abschleppfahrzeugen m. Aufbauten / Plattformen/Seilwinden aller Art - / Auffahrrampen gemäß: DGUV Vorschrift Nr: 52/DGUV Nr: 70
  • Prüfung von Kipp - und Absetzcontainern  gemäß: BGR 186 / DGUV 214-016/DGUV 214-017
  • Prüfung von elektro.-hydraulischen Abfallpressen / Hydraulischen Pressen
  • Prüfung von Lagersilos/Anlagen gemäß DGUV Nr: 113 - 004
  • Prüfung PSA / Bandfallsicherungen / Gurte / Auffanggurte / Verbindungsmittel / Höhensicherungsgeräte / Seile 
  • Prüfung von Leitern und Tritten aller Art  gemäß: DGUV Vorschrift: 208 - 016
  • Prüfung von Lkw Verladerampen / fahrbaren Rampen / Ladebrücken  gemäß: DGUV Vorschrift Nr: 108-006
  • Prüfung von Absauganlagen / Abluftanlagen  gemäß: DGUV Regel: 109 -002 (VBG 54, Abs.39)
  • Prüfung von Lkw Arbeitsbühnen / Scherenbühnen / Hydr. Personen Hubkörbe  gemäß: BGG 945
  • Prüfung von Hubtischen / sonst. Hubtischen gemäß: DGUV 100 - 500
  • Prüfung von fahrbaren Transportwagen/Rollwagen/Rollcontainern/Sackkarren/Paketwagen/Servierwagen/Plattenwagen
  • Prüfung von Gefahrstoffschränken / Containern / Behältern gemäß: TRBS 1203
  • Prüfung von kraftbetriebenen Schrankensystemen für Zugangs o. Eingangskontrollen / Parkhäuser und Parkflächen gemäß DIN EN 12453
  • Prüfungen von diversen Arbeitsmitteln wie z.B: Hochdruckreiniger/Freischneider/Motorsägen/Stromaggregate/elektr. Standbohrmaschinen/elektr. Metallsägen/Bohrmaschinen m. Zubehör  f. Metall / Stein / Beton / Kreissägen / Laubsauger / Blasgeräte / Großflächenmähern (weitere Arbeitsmittel auf Anfrage).
  • Anerkannter Sachkundiger für die wiederkehrende Prüfung von Flüssiggasanlagen an Freizeitmobilen & Wohnwagen gemäß DVGW Arbeitsblatt  G 607 / DIN EN 1949
  • Prüfung von Feuerlöschern / Brandschutztüren und Brandschutzanlagen und Rauchabzugsanlagen gemäß DGUV I 205-040 / ASR A 2.2 und DIN 14677 / 14406
  • Prüfung von Landwirtschaftlich genutzten Arbeitsmitteln wie z.B.: Handgeführte Anbaugeräte / an Traktoren / Mäher / Winden / Streugeräte etc.
  • Prüfungen in Kommunalen Liegenschaften wie: Fahrzeuge / Arbeitsmitteln in Bauhöfen / Kläranlagen / Feuerwehren.

Bei einem Unfall mit einem nicht geprüften Arbeitsmittel riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz, achten Sie daher als Arbeitgeber auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüffristen ihrer Arbeitsmittel.

Ist Ihr Arbeitsmittel nicht aufgeführt?

Fragen Sie uns, wir helfen ihnen gerne weiter.

Alle Prüfungen können nach einer Terminvereinbarung bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden.

 

Im Raum Niederbayern/Oberpfalz/Oberbayern sind wir Ihr professioneller und kompetenter Ansprechpartner.

Alles aus einer Hand für Ihr Unternehmen!